Soforthilfen des Freistaats Bayern nun auch für gemeinnützige Vereine und gGmbHs

Auch auf der bayerischen Regierungsebene ist die Einsicht gereift, dass es neben Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern noch andere Organisationsstrukturen gibt, die der Unterstützung bedürfen. So gibt es jede Menge gemeinnützige Gesellschaften, Vereine und Organisationen, deren finanzielle Existenz ebenso von den aktuellen Beschränkungen bedroht ist – und die nun ebenfalls Hilfen erhalten können.

Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium informiert, kann die Soforthilfen des Freistaat Bayern nun auch von gemeinnützigen Vereinen und gGmbHs beantragt werden.

Organisationen mit folgenden Kriterien fallen unter die Möglichkeit der Soforthilfen: Körperschaften des Non-Profit-Sektors (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs) bis einschließlich 10 Beschäftigte, die sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (vgl. §§ 14, 64 Abgabenordnung (AO)) bzw. Zweckbetriebe (vgl. §§ 65 ff. AO) unternehmerisch betätigen und aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, sind von der Soforthilfe erfasst: Schullandheime, Bildungseinrichtungen, Tierheime, Vereine mit Gastronomiebereichen (Cafés, Vereinsgaststätten), Weltläden, Theatervereine, Jugendzentren, Reha-Sportvereine, Pflegeeinrichtungen oder Frauenhäuser.

Seit dem 20. April 2020 können Körperschaften des Non-Profit-Sektors mit mehr als 10 Beschäftigten einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Konkret betrifft das Organisationen, die wirtschaftliche Verpflichtungen (z.B. Verträge, Mieten oder Pachten) erfüllen müssen, aber zur Erfüllung auf wirtschaftliche Einnahmen angewiesen sind (z.B. Eintrittsgelder, Raummiete, Einnahmen aus Veranstaltungen). Da in vielen Fällen diese Einnahmen wegfallen, sollte geprüft werden, ob eine Berechtigung für die Soforthilfe vorliegt.

Die Anträge sind mittlerweile ausschliesslich elektronisch auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu stellen.

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona

Die Antragsbearbeitung kann aufgrund der Fülle von Anträgen eine Weile dauern.