Hilfen für KMU und Solo-Selbstständige, was geht?

Im Augenblick scheint es jede Menge Verunsicherung zu geben. Klar, gewissermaßen im Stundentakt überbieten sich die politischen Akteure mit vollmundigen Ankündigungen für unkomplizierte Soforthilfen („whatever it takes“) – und sorgen dafür oftmals selbst für erhebliche Verwirrung.

Ich versuche, mal Licht ins Dunkel zu bringen und beziehe mich dabei ausschließlich auf die in Aussicht gestellten Finanzhilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit maximal 10 Beschäftigten. Denn gerade da wird meiner Ansicht nach viel durcheinander gebracht.

Für diese Adressaten kündigt der Bund an:

  • bis 9000 Euro für 3 Monate für Unternehmen bis 5 Beschäftigte
  • bis 15000 Euro für 3 Monate für Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Voraussetzung für die Auszahlung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge von Corona und dass die bedachten Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sind. Die Zahlungen dienen nicht zur Sanierung angeschlagener Geschäftskonzepte, sondern Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die sich aus den laufenden Betriebskosten ergeben. Viele scheinen der Auffassung zu sein, dass die laufenden Betriebskosten übernommen werden – dem ist natürlich nicht so.

Das Gesetz ist am Mittwoch und Donnerstag durch den Bundestag beschlossen worden und wird am Freitag noch durch den Bundesrat abgesegnet. Logischerweise können vor diesem Termin auch keine Anträge abgegeben werden, also bitte nicht auf die Politiker schimpfen – im Vergleich zu anderen Gesetzgebungsverfahren arbeiten die Damen und Herren gerade mit Lichtgeschwindigkeit!

Es ist absehbar, dass die Anträge möglichst elektronisch gestellt werden sollen. Die entsprechenden Formulare werden auf der Website des BMWi zur Verfügung gestellt – ich gehe davon aus, dass das noch bis nächste Woche dauern wird.

Soviel zum Bund. Bei den Ländern macht jedes Wirtschaftsministerium seine eigene Schatulle auf, so auch in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

  • bis 5.000 Euro für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte
  • bis 7.500 Euro für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte
  • bis 15.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte
  • bis 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte

Die entsprechenden Anträge sind bereits verfügbar und können auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und für Münchner Unternehmen auf der Seite des Wirtschaftsreferats heruntergeladen werden. Auf beiden Seiten gibt es jede Menge Rahmeninformationen, die man sich gut durchlesen sollte.

Die oben genannten Beträge sind Höchstbeträge. Es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Überkompensation mit anderen Fördermitteln muss zurückgezahlt werden! Und obacht: Alle Zuschüsse werden in der Steuerveranlagung 2020 gewinnwirksam berücksichtigt! Auch geschenktes Geld ist Geld!

Neben den oben genannten Zuwendungen gibt es noch jede Menge weiterer Massbahmen, die „angezapft“ werden können, wie z.B. Kfw Kredite. Dafür bitte unseren Stammtischler Wolfgang Dykiert kontakten, der kennt alle Stellschrauben und Fallstricke in diesem Segment.

Ebenso lassen sich beim zuständigen Finanzamt Steuerstundungen oder Rückzahlungen bereits geleisteter Vorsteuerbeträge erwirken. Ich denke, dass die Damen und Herren vom Amt die Lage vieler Kleinunternehmer und Selbstständigen kennen – und angesichts der Krise nicht lange überredet werden müssen.

Michael Schmidt

Foto: Skitterphoto